Beratung individuelles Netzentgelt
Antrag auf individuelles Netzentgelt
In Zeiten von Spitzenlasten richten Netzbetreiber Hochlastzeitfenster ein. Weisen Letztverbraucher eine atypische Netznutzung nach, können Sie ein individuelles Netzentgelt beantragen, bei dem nur der verbrauchte maximale Leistungswert innerhalb der Hochlastzeitfenster in Rechnung gestellt wird. Eine atypische Netznutzung liegt dann vor, wenn die Spitzenleistung innerhalb der Hochlastzeitfenster deutlicher von der Spitzenleistung außerhalb der Hochlastzeitfenster abweicht.
Ein individuelles Netzentgelt können auch Unternehmen beantragen, die mehr als 7.000 Benutzerstunden und mindestens 10 GWh im Kalenderjahr aufweisen. Solche stromintensive Unternehmen tragen durch gleichmäßige Abnahme zur Netzstabilität bei, was ebenfalls honoriert wird. Anders als das Netzentgelt bei atypischer Netznutzung ist das individuellen Netzentgelt für stromintensive Unternehmen an das allgemeine Entgelt gekoppelt.
Die RSW Technik bietet Ihnen eine erste Beratung zur Thematik des individuellen Netzentgeltes. Wir überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen zur Antragstellung erfüllen und unterstützen Sie auch bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
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