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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma RSW Technik GmbH

1. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Spätestens mit der Bestellung erkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an.

2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben usw. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung, auch durch Dritte, sind nicht zulässig.

2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

3. Bestellung

Der Besteller ist an sein Vertragsangebot drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben, oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung beginnen.

4. Preise, Gefahrenübergang

4.1 Zu vertraglich vereinbarten Preisen für unsere Lieferungen und Leistungen, oder wenn der Besteller zu dem in § 24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.

4.2 Der Versand erfolgt, sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen – auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Versender (je nach Versandart ist dies der Paketdienst, der Spediteur, der Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transports bestimmten Personals) auf den Besteller über.

4.3 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

5. Lieferung

5.1 Die angegebenen Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft an den Versender gemeldet ist.

5.2 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Grundstoffmangel und jede andere Art von Behinderung der Lieferung befreien uns für die Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

5.3. Haben wir eine Verzögerung der Lieferung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach Fristablauf Schadenersatz in max. Höhe des Auftragswertes wegen Nichterfüllung verlangt werden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgenommen.

6. Gewährleistung

6.1. Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbestellung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Weitergehende Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

6.2. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Fehler gelten hier die gesetzlichen Bestim-mungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach dem zweimaligen Fehlschlag kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

6.3. Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, daß Schadenersatzansprüche – gleich, aus welchem Rechtsgrund – uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mängelschäden, für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.

6.4. Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften. Bei bestimmten Produkten bieten wir eine verlängerte Gewährleistungsdauer, die jedoch auf der Warenrechnung ausgewiesen sein muss, um Gültigkeit zu haben. Bei unsachgemäßer Behandlung der Produkte, sowie grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Verbrauchsmaterialen wie z.B. Batterien, Leuchtmittel usw. sind grundsätzlich von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.

6.5. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und eventuellen Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.

7. Zahlung, Verzug

7.1. Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht vereinbart sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

7.2. Wechsel können wir hereinnehmen, wenn uns die entstehenden Auslagen für Diskont- und sonstige Spesen vergütet werden.

7.3. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrags zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen, im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nicht zu.

7.4. Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte Forderung zusteht.

7.5. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab gegebenenfalls vereinbarten Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt (§353 HGB).

7.6. Unsere Forderungen werden insgesamt – auch bei Stundung oder gewährten Zahlungszielen – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über seinem Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

7.7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, daß sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.

8.2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Investition entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

8.3. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne jede Verpflichtung.

8.4 . Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen über seine Kunden vorzubehalten.

9. Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand

9.1. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

9.2. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Die ungültige Bestimmung soll dann durch eine rechtsgültige Bestimmung ersetzt werden, deren Inhalt und Form dem ursprünglichen Sinn der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der Firma RSW Technik GmbH. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks ergebenden Verpflichtungen.

9.4. Als Gerichtsstand gilt das für unseren Firmensitz dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dieser Gerichtsstand nur für das Mahnverfahren.

9.5. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma RSW Technik GmbH gilt das in der Bundesrepublik Deutschland gültige Gesetz. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.