Energiekosten senken in energieintensiven Unternehmen
Energieintensive Unternehmen tragen durch ihre hohe und regelmäßige Stromabnahme zur Netzstabilität bei.
Ein Unternehmen, das 7.000 oder mehr Benutzerstunden und 10 GWh im Kalenderjahr aufweist, ist ein energieintensives Unternehmen. Für sie besteht die Möglichkeit ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV zu beantragen. Das individuelle Netzentgelt ist nach Benutzerstunden gestaffelt und an das allgemeine Entgelt gekoppelt:
- ab 7.000 Benutzerstunden beträgt das individuelle Netzentgelt 20 % des allgemeinen Entgeltes
- ab 7.500 Benutzerstunden beträgt das individuelle Netzentgelt 15 % des allgemeinen Entgeltes
- ab 8.000 Benutzerstunden beträgt das individuelle Netzentgelt 10 % des allgemeinen Entgeltes
Bei der Antragstellung müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie die o.g. Kriterien einhalten können. Der Nachweis ist bspw. dann erbracht, wenn das Unternehmen entsprechende Technologien vorweist, die in der Lage sind die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. Eine solche Technologie ist das Lastmanagementsystem (EKS) der RSW Technik GmbH. Dieses berechnet in der aktuellen Messperiode kontinuierlich die noch zur Verfügung stehende Energie. Zeigt der Trend, dass das Maximum innerhalb der Messperiode zu überschreiten droht, werden vorher festgelegte Verbraucher anhand einer Prioritätenliste in ihrer Leistung reduziert. Somit kann durch den Einsatz eines Lastmanagementsystems der Leistungsmittelwert bei gleichbleibendem Verbrauch gesenkt und die Benutzerstunden erhöht werden.
Bei Fragen zu Möglichkeiten bessere Konditionen für Ihren Strompreis zu erzielen oder der generellen Energiekostensenkung innerhalb Ihres Unternehmens helfen wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an unter: 064 08 – 61 05 – 0 oder schreiben Sie uns an: kontakt@rsw-technik.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Weiterführende Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur und auf der Seite des BMWi.