BAFA-Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die Einführung von Energiemanagementssystemen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen bei der Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder bei Einführung eines alternativen Systems nach Anlage 2 der SpaEfV. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in der BRD haben.
Gegenstände der Förderungen sind:
- Beratung zur Einführung eines Energiemanagementsystems (80 %, max. 6.000 €).
- Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten/Managementbeauftragten bei Einführung eines Energiemanagementsystems (60 %, max. 3.000 €).
- Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme (20 %, max. 8.000 €), dazu zählen auch Installations- und Schulungskosten, wenn sie von einem externen Dritten durchgeführt werden.
- Erwerb von Software für das Energiemanagementsystem (20 %, max. 4.000). Diese muss jedoch beim BAFA als förderfähige Software gelistet sein. Die Liste der förderfähigen Software finden Sie hier.
Nicht gefördert werden u.a.:
- Energieaudits
- Maßnahmen, die auf eine behördliche Anordnung oder gesetzliche Verpflichtung hin durchgeführt werden.
- Unternehmen, denen der Spitzenausgleich gewährt wird.
- Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit sind.
Alle weiteren nicht förderfähigen Tatbestände finden Sie hier.
Den Antrag auf Förderung können Sie elektronisch durchführen. Das ausgefüllte Antragformular müssen Sie ausdrucken und unterschrieben an das BAFA senden. Des Weiteren müssen dem Antrag:
- das Angebot des Zertifizieres,
- das Angebot für die externe Beratung oder Schulung,
- das Angebot für die Messtechnik und
- das Angebot für die Software
beigefügt werden. Auf Grundlage dieser beigefügten Dokumente werden die maximalen Zuwendungen berechnet. Diese können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen, der Ihnen nach Antragstellung zugesendet wird. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen dürfen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Nach der Umsetzung haben Sie drei Monate Zeit den Verwendungsnachweis an das BAFA zu schicken. Eine Liste der beizufügenden Unterlagen finden Sie hier.
Die Softwareprodukte „LEO – Leitsystem zur Energieoptimierung“ und „Iso-Manager“ von der RSW Technik sind beim BAFA gelistet und somit förderfähig. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne! Sie erreichen uns telefonisch unter: 06408-6105-0 oder per Mail an: kontakt@rsw-technik.de
Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/