Ab 2017 Pflicht für Smart Meter
Mit der zunehmenden fluktuierenden Einspeisung der alternativen Energieträger steigen auch die Anforderungen an die Netzstabilität.
Dazu müssen Angebot und Nachfrage nach Strom in ein Gleichgewicht gebracht werden. Somit werden die Netze nicht nur stabiler, sondern auch intelligenter!
Um dies zu gewährleisten hat die Bundesregierung in 7 Eckpunkte ein „Versorgungspaket Intelligente Netze“ formuliert. Einer dieser Punkte umfasst den stufenweise Ausbau intelligenter Messsysteme (Quelle: „7 Eckpunkte für das Versorgungspaket Intelligente Netze“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Ein intelligentes Messsystem ist definiert als „eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt (…)“ (Quelle: Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende).
Der verpflichtende Einbau von intelligenten Messsystemen beginnt im Jahr 2017. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 20.000 kWh/a intelligente Messsysteme eingerichtet haben. Im Jahr 2019 wird die Gruppe der Stromverbraucher zwischen 10.000 kWh/a und 20.000 kWh/a folgen. Stromverbraucher im Bereich 6.000 kWh/a bis 10.000 kWh/a folgen im Jahr 2021.
Weitere Information finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung und des BMWI